DER KREISJUGENDRING GÖPPINGEN E.V.

Der Kreisjugendring Göppingen e.V. ist Arbeitsgemeinschaft und Dachverband von 42 Jugendverbänden und Vereinen auf Kreisebene und damit auch über 330 Vereinen und Verbänden auf Ortsebene im Landkreis Göppingen. Er ist ein eingetragener Verein mit einem ehrenamtlichen Vorstand, der aus den Mitgliedsverbänden gewählt wird. Mitglied können Jugendvereinigungen werden, die u. a. mehr als 50 Mitglieder haben, kreisweit tätig sind und eine eigenständige Jugendsatzung haben.

Als Dachorganisation versteht er seine Arbeit als Interessenvertreter der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit und darüber hinaus auch nichtorganisierter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener im Landkreis Göppingen. Er vertritt damit die Interessen von mehr als 54.000 jungen Menschen. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählen neben der politischen Repräsentanz der Jugendarbeit im Landkreis Göppingen auch Bratungs- und Unterstützungsangebote für die Jugendarbeit, Projektarbeit, Spielmobilarbeit sowie die die Umsetzung des Bundesprogramms Demokratie Leben im Landkreis Göppingen.

Aufgaben des KJR

  • Unterstützung seiner Mitgliedsorganisationen bieten z.B. durch Beratung, Bildungs- und Dienstleistungsangebote
  • Vernetzung
  • Jugendpolitische Interessensvertretung seiner Mitgliedsorganisationen auf Landkreisebene
  • Gemeinsame Interessen der freien Träger gegenüber den Kommunen durchsetzen
  • Beiträge zu sozialer Gerechtigkeit, nachhaltiger Entwicklung, Bildung, gesellschaftlicher Integration und Chancengleichheit leisten
  • Zusammenarbeit der Jugendverbände, Jugendgruppen, Jugendinitiativen und Jugendgemeinschaften fördern
  • Unterstützungen bei Zuschüssen und Förderungen bieten / Erhaltung und Ausbau der finanziellen Rahmenbedingungen für die Jugendverbandsarbeit
  • Umsetzung verschiedener Projekte
  • Entwicklung und Ausbau von Beteiligungsformen

Ziele des KJR

• Verbesserung der Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen im Landkreis

• Förderung und Erhalt von Selbstbestimmung, Selbstorganisation, Gemeinschaftssinn, demokratische Mitverantwortung und sozialem Engagement

• Umfassende Beteiligungsmöglichkeiten der Jugend in allen gesellschaftlichen Bereichen

• das interkulturelle Zusammenleben aller Menschen unter der Bedingung der gegenseitigen Anerkennung und Wertschätzung; unabhängig von Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Herkunft, Nationalität, Religion oder Weltanschauung

Der Kreisjugendring tritt ein für

• umfassende Beteiligungsmöglichkeiten der Jugend in allen gesellschaftlichen Bereichen

• die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in unserer Gesellschaft

• die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen

• das gleichberechtigte und partnerschaftliche Zusammenleben aller Menschen, unabhängig von Gesellschaft, Herkunft und Nationalitäten

Unsere politische Haltung

Diskriminierung, Ausgrenzung und Hass haben beim Kreisjugendring Göppingen e.V. keinen Platz.

Unsere Arbeit basiert auf den Grundwerten von Toleranz, Vielfalt, Respekt und Demokratie. Extremistisches und populistisches Gedankengut sowie extremistische Ideologien stehen im klaren Widerspruch zu diesen Werten. Sie schüren Hass, Intoleranz und Diskriminierung und fördern eine Spaltung der Gesellschaft.

Als Kreisjugendring Göppingen e.V. vertreten wir die Haltung, dass alle in Deutschland lebenden Menschen zu Deutschland gehören – unabhängig von ihrer Nationalität, Sprache, Religion, Sexualität, geschlechtlichen Identität, zugeschriebenen Herkunft, Beeinträchtigung oder Alter. Unsere Satzung und die darin verankerten Zielsetzungen geben uns den entsprechenden Handlungsrahmen vor.

Dem entgegenstehend gibt es für uns klare, unüberschreitbare „rote Linien“.

Wir als Kreisjugendring Göppingen e.V. sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und sehen es als unsere Aufgabe, auch im Sinne unserer Mitglieder, Haltung zu beweisen. Wenn es um die Verteidigung unserer Werte geht, stellen wir uns der Diskussion und Auseinandersetzung.

Uns ist klar, dass in einem politischen Diskurs Meinungen und Haltungen auszuhalten sind. Dennoch gilt für uns grundsätzlich eine Unvereinbarkeit bei Parteien, Organisationen und Einzelpersonen, die wiederholt Aussagen tätigen und Haltungen einnehmen, die unsere "roten Linien" überschreiten.

Demokratisch legitimierte Parteien machen diese noch nicht zu demokratisch denkenden Parteien. Auch gewählte Parteien, die unsere „roten Linien“ überschreiten sind mit unseren Werten unvereinbar.

Uns als Kreisjugendring Göppingen e.V. geht es nicht darum, einer inhaltlichen Konfrontation aus dem Weg zu gehen. Vielmehr geht es darum, sich nicht mit gemeinsamen Auftritten für eine öffentliche Rechtfertigung und Sagbarkeit, von für uns unvereinbaren Aussagen und Haltungen, instrumentalisieren zu lassen.

Wir werden weiterhin politische Jugendarbeit betreiben und uns keine Neutralitätspflicht bei Positionen, Aussagen und Agenden von Institutionen auferlegen lassen, die unsere "roten Linien" überschreiten.

Unser Grundsatzpapier wurde an der Delegiertenversammlung am 06.06.2024 beschlossen.

Mitgliedschaft im KJR

  • Die Mitgliedschaft im KJR ist freiwillig. Aufnahme findet jeder Jugendverband, der die satzungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
  • Über die Mitgliedschaft entscheidet das höchste Organ des Kreisjugendrings (KJR), die Delegiertenversammlung (DV).

Die Delegiertenversammlung

• Die DV trifft satzungsrechtliche sowie grundsätzliche Entscheidungen und beschließt über Veranstaltungen und Aktionen des KJR. Sie wählt und entlastet den Vorstand. Dazu später mehr

• Jedes Mitglied hat mindestens zwei Stimmen in der DV. Manche Mitglieder haben aufgrund ihrer Größe mehr Stimmen. Diese Verbände werden mit ihrer Stimmenanzahl extra in der Satzung benannt

• Die DV trifft satzungsrechtliche sowie grundsätzliche Entscheidungen und beschließt über Veranstaltungen und Aktionen des KJR. Sie wählt und entlastet den Vorstand.

• Alle Verbände sind in der DV vertreten. Sie tagen 2 mal im Jahr.

Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben:

• Den Kontakt und die Zusammenarbeit des KJR mit den Kreistagsfraktionen sicherzustellen und zu forcieren

• Wahl des/der hauptamtlichen Geschäftsführers/in auf Empfehlung des Vorstandes

• Vorberatung des Haushaltsplanes – bei Bedarf

• Vorberatung der Konzeption – bei Bedarf

 

Der Verwaltungsrat besteht aus:

• dem Vorstand

• je einem, von den Fraktionen des Kreistages benannten Mitglied oder deren StellvertreterInnen

• einer Anzahl gewählter Mitglieder aus der Delegiertenversammlung, die der Anzahl der Kreistagsfraktionen entspricht

• Dem Amtsleiter, der Amtsleiterin des Kreisjugendamtes Göppingen oder deren Stellvertretung, sofern diese hierzu bereit sind

Der Vorstand

Die DV wählt den Vorstand für die Dauer von 2 Jahren. Der Vorstand besteht aus einem ersten Vorsitzenden und zwei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden und 2 BeisitzerInnen, wobei die Vorsitzenden das juristisch haftende Organ des Kreisjugendrings sind.

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