Für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander
Zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürgern in ganz Deutschland setzen sich tagtäglich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Bei dieser wichtigen Arbeit unterstützt sie das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Zu den Zielgruppen des Bundesprogramms gehören insbesondere Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure. „Demokratie leben!“ ist zudem ein zentraler Baustein der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung.
Seite des Bundesministeriums: https://www.demokratie-leben.de/bundesprogramm/ueber-demokratie-leben.html
Im Landkreis Göppingen können Sie mit Ihrem Projekt zur Umsetzung beitragen, indem Sie sich auf Gelder max. 5.000 €/ Projekt des Bundesprogramms bewerben. Stellen Sie einen Projektantrag mit Ihrer Projektidee.
Dabei unterstützt Sie der Kreisjugendring Göppingen e.V.:
- Projektentwicklung
- Antragstellung
- Begleitung während des Projekts
- Unterstützung bei der Abrechnung
Gemeinsam mit dem Bildungsbüro des Landkreises Göppingen, unterstützen wir sie bei der Umsetzung Ihrer Projektidee.
Projekte gemeinnütziger Organisationen zu folgenden Themen können im Rahmen von Demokratie leben! gefördert werden:
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (junger) Menschen durch aktive Beteiligung
- Demokratieförderung
- Toleranzförderung
- Stärkung des öffentlichen Engagements gegen Extremismus, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF) und für Demokratie und Vielfalt
- Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen, lokalen Kultur des Zusammenlebens
- Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens
Hier finden Sie die erfolgreich durchgeführten Projekte des Jahres 2020: https://bildungsregion.landkreis-goeppingen.de/start/schwerpunkte/projekte+2020.html
Projektträger müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um einen Antrag stellen zu können:
- Eine bescheinigte Gemeinnützigkeit des Trägers ist die Grundvoraussetzung zur Antragsstellung
- Träger muss einen Sitz im Landkreis Göppingen haben
- Das durchgeführte Projekt muss einen Bezug zum Landkreis Göppingen haben
Häufig gestellte Fragen:
Wann können Anträge eingereicht werden?
Anträge können dreimal im Jahr zur Abstimmung eingereicht werden, jeweils drei Wochen vor der Sitzung des Begleitausschusses.
Wie läuft die Bewilligung ab?
Der gestellte Antrag muss in der jeweiligen Begleitausschusssitzung persönlich vorgestellt werden. Erst nach dieser persönlichen Vorstellung, stimmt der Begleitausschuss über den gestellten Antrag ab.
Können abgeschlossene Projekte rückwirkend bewilligt werden?
Nein – laut Lt. VV-BHO § 44 , Abs. 1 Bewilligungsvoraussetzungen, 1.3 gilt folgendes: Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Nur Projekte die sich in der Planung oder Ideensammlung befinden können beantragt werden.
Haben Sie Fragen?
Kreisjugendring Göppingen e.V. 07331-301758
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