Das Ministerium für Soziales und Integration fördert im Jahr 2018 die Durchführung praktischer Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung vorrangig in den Bereichen

  • soziale Jugendbildung
  • Integration von ausländischen und spätausgesiedelten Jugendlichen und
  • Kooperation Jugendarbeit – Schule.

Hierfür stellt das Ministerium für Soziales und Integration im Jahr 2018 Haushaltsmittel in Höhe von zusätzlich 600.000 EUR aus dem Bereich der Förderung der Jugendbildung für die nachstehend aufgeführten Bereiche praktischer Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Rahmen eines Flächenprogramms zur Verfügung.
Rechtsgrundlage der Förderung bilden die §§ 2, 4, 12, 14 JBiG, §§ 23 und 44 LHO und § 75 SGB VIII.

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